Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist eine essenzielle Maßnahme zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Unternehmen und Arbeitsumgebungen. Diese Prüfung ist in Deutschland durch die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), geregelt.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder einfach an einen anderen Ort transportiert werden können. Beispiele dafür sind:

  • Elektrische Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Winkelschleifer)
  • Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher)
  • Verlängerungskabel und Steckdosenleisten
  • Computer, Monitore und Drucker

Warum ist die Prüfung notwendig?

Die regelmäßige Prüfung dieser Geräte dient dazu, Unfälle durch elektrische Defekte zu vermeiden. Defekte oder unsachgemäß verwendete Geräte können zu Stromschlägen, Kurzschlüssen oder sogar Bränden führen. Durch die Prüfung werden solche Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Die Prüfung basiert auf mehreren gesetzlichen Vorgaben und Normen, darunter:

  • DGUV Vorschrift 3: Vorschriften zur Unfallverhütung im Bereich der elektrischen Sicherheit
  • DIN VDE 0701-0702: Normen zur Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
  • ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung wird in mehreren Schritten durchgeführt:

  1. Sichtprüfung: Kontrolle auf sichtbare Schäden wie defekte Kabel oder Gehäuse.
  2. Messung und Funktionsprüfung:
    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Berührungsstrom
    • Ableitstrom
  3. Dokumentation: Protokollierung der Prüfergebnisse, Kennzeichnung der geprüften Geräte mit einer Prüfplakette und Festlegung der nächsten Prüffrist.

Prüfintervalle

Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Nutzung und Umgebung der Geräte ab. Typische Intervalle sind:

  • Büroumgebungen: Alle 2 Jahre
  • Werkstätten, Baustellen: Jährlich oder häufiger
  • Geräte mit häufigem Gebrauch: Alle 6 Monate bis 1 Jahr

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung darf nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) oder einer befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Diese müssen entsprechend geschult sein und die Prüfung sachgerecht dokumentieren.

Fazit

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist eine unverzichtbare Maßnahme zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit. Sie verhindert Unfälle, erhöht die Betriebssicherheit und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher. Arbeitgeber sollten daher die regelmäßige Prüfung ernst nehmen und sicherstellen, dass alle Geräte in einem sicheren Zustand betrieben werden.